Grundregel
Während der Vorlesungszeit sollte die regelmäßige Arbeitszeit höchstens 20 Stunden pro Woche betragen.
Ausnahmen
Mehrarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen abends, nachts, am Wochenende oder in der vorlesungsfreien Zeit möglich sein. Beschäftigungen über 20 Stunden werden für die 26-Wochen-Grenze zusammengerechnet.